Flugplatzordnung
1. Anfahrt zum Fluggelände
2. Parken auf dem Fluggelände
3. Eröffnen des Flugbetriebes
4. Sorgfaltspflicht gegenüber dem Zuschauer
5. Eltern haften für Ihre Kinder
6. Betreiben der Fernsteuerung
7. Abstellplatz der Flugmodelle
8. Verhalten bei der Startvorbereitung
9. Verhalten auf der Landebahn
10. Verhalten bei Start und Landung
Start
und Landung sind in Längsrichtung der Rollbahn durchzuführen. Während
des Start- und Landevorgangs muß die Start- und Landezone frei von
unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein. Die Rollbahn ist
nach Beendigung des Fluges umgehend zu räumen. Der Motor muß nach der
Landung und vor dem Betreten des Vorbereitungs- bzw. Abstellraumes für
Flugzeuge abgestellt werden.
11. Verhalten beim Fliegen
Das
Fliegen ist nur in der Flugraumzone zulässig. Das Überfliegen des
Vorbereitungs- bzw. Abstellraums für Flugzeuge, der Parkplatzzonen und
des Zuschauerraums ist verboten. Die Flugmodelle sind im Fluge so zu
steuern, daß ein seitlicher Abstand von 30 m zur nördlich am
Modellfluggelände vorbeiführenden Kreisstraße 5516 eingehalten wird.
Gastflieger sind vom Flugleiter auf Versicherungsschutz und Anmeldung
der Fernsteuerung zu kontrollieren.
12. Verhalten gegenüber der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Arbeiten haben immer Vorrang vor dem Modellflugbetrieb. Wird auf den Feldern im Flugraumsektor gearbeitet, ist der Flugbetrieb einzustellen. In keinem Falle darf über landwirtschaftlich tätige Personen und landwirtschaftliche Geräte geflogen werden. Um Flurschäden zu vermeiden und die Angrenzer nicht zu verärgern, wird bei höher stehendem Gras oder Getreide ein Außenlandeverbot durch den Flugleiter ausgesprochen. Notlandungen sind erlaubt.
13. Verhalten bei Veranstaltungen
Werden von der Mitgliederversammlung genehmigte Wettbewerbe oder sonstige Club-Veranstaltungen durchgeführt, gilt für Nichtteilnehmer ein Startverbot.
14. Sauberkeit des Fluggeländes
Jedes Clubmitglied achtet darauf, daß der Platz und die Vereinshütte frei von Abfällen bleibt. Falls Abfall entsteht, ist er vom Verursacher zu entsorgen. Die Vereinshütte muß besenrein und aufgeräumt von den anwesenden Clubmitgliedern verlassen werden.
15. Gastpilot
Modellfluganfänger als Gastpiloten wenden sich zunächst an den Flugleiter.Der Gastpilot bestätigt durch seine Unterschrift im Flugleiterbuch dass er die Flugordnungsvorschriften einschließlich aller Ergänzungen zur Kenntnis genommen hat und mit allen Maßnahmen einverstanden ist.
16. Flugzeiten
Das Betreiben von Flugsportgeräten mit Verbrennungsmotor ist täglich von 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr zulässig. Alle anderen Flugsportgeräte können von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang betrieben werden. Sonntag vormittags ist das Fliegen mit Verbrennungsmotoren verboten.
17. Betreiben von Verbrennungsmotoren
Flugmodelle, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen mit den z.Z. auf dem Markt verfügbaren Techniken gedämpft werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Schallpegel darf nicht überschritten werden.
18. Wichtige Rufnummern
Rettungsdienst und Feuerwehr - 112
Notarzt / Rettungswagen - 19122
Polizei - 110 (Sofort informieren bei Modellflugunfällen mit Personenschäden)
Sonnenschein Rechtsanwälte, Friedensstraße 4, 53604 Bad Honnef - 02224 / 98 92 803
DMFV, Geschäftsstelle Bonn - 0228 / 97 85 00
Erster Vorsitzender Andreas Kotzka - 0172 / 76 28 781
Vorstand
MFG - Dornhan e.V.